Gemeindeversammlung vom 13.12.2024
Freitag, 13.12.2024, 20’00 Uhr, Gemeindesaal, Zweisimmen
Traktanden:
- Budget 2025; Steuer- und Gebührenfestsetzung für das Jahr 2025 sowie Information zum Finanzplan 2024-29
- Genehmigung Verpflichtungskredit zur Führung der Bauverwaltung durch ein externes Fachbüro für die Jahre 2025-2027
- Genehmigung Überbauungsordnung Felsabbau Wart
- Genehmigung Verpflichtungskredit zur Beschaffung zweier neuer Kommunalfahrzeuge
- Genehmigung Verpflichtungskredit zur Erbringung touristischer Dienstleistungen durch Gstaad Saanenland Tourismus für die Jahre 2025-2029
- Genehmigung Verpflichtungs- und Nachkredit zur ganzjährigen kostenlosen Nutzung des öffentlichen Verkehrs für Gäste über die Gstaad Card für die Jahre 2024-2030
- Kreditabrechnung; Steineggstrasse - Sanierung Einmündung Steineggstrasse in die Thunstrasse
- Verschiedenes
Rechtliche Hinweise zur Versammlung
geheime Abstimmungen:
Über das Traktandum 5 ist gemäss Art. 5 Abs. 1 lit. a des Organisationsreglement der Einwohnergemeinde Zweisimmen, neue Ausgabe über Fr. 1‘000‘000.00 brutto, im geheimen Verfahren abzustimmen.
Traktandum 1:
Das Budget liegt ab Publikationstermin in der Finanzverwaltung zur Einsichtnahme auf und kann auch unter
«Gemeindefinanzen» auf der Webseite
www.zweisimmen.ch
oder der App "My Local Services" abgerufen werden.
Akteneinsicht:
Die Unterlagen zu den restlichen traktandierten Geschäften können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Information:
Botschaft in alle Haushalte und im Internet unter "Aktuelles" auf der Webseite www.zweisimmen.ch
Stimmberechtigte:
Stimmberechtigt an der Versammlung sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr
zurückgelegt haben und seit 3 Monaten in der Gemeinde Zweisimmen niedergelassen sind.
Protokollgenehmigung:
Das Protokoll wird spätestens 7 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen in der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat gemacht werden. Der Gemeinderat entscheidet über Einsprachen und genehmigt das Protokoll abschliessend.
Rechtsmittel:
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen einzureichen (Art. 65ff Verwaltungsrechtspflegegesetz). Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind an der Versammlung sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
GEMEINDERAT ZWEISIMMEN