Aufgabenübertrag an Dritte (Reglement)

Gemeinderat Zweisimmen; Beschlussfassung mit fakultativem Referendum

Der Gemeinderat Zweisimmen hat an der Sitzung vom 05.11.2024 folgenden Beschluss gefasst, welcher dem fakultativen Referendum unterliegt:

• Reglement zum Aufgabenübertrag an Dritte der Einwohnergemeinde Zweisimmen, Erlass eines neuen Reglementes

Dieses Reglement bildet die gesetzliche Grundlage zum Aufgabenübertrag an einen Dritten zur Führung der Bauverwaltung Zweisimmen (die Genehmigung des nötigen Verpflichtungskredites wird an der kommenden Gemeindeversammlung unter Traktandum 2 behandelt werden).

Auszug aus der Gemeindeverfassung Zweisimmen:

Art. 32 Ziff. c) Mindestens 50 Stimmberechtigte können innert 30 Tagen seit Veröffentlichung des entsprechenden Beschlusses verlangen, dass ein Beschluss des Gemeinderates betreffend ein Reglement der Versammlung unterbreitet wird,
Art. 34 Kommt das Referendum gültig zustande, unterbreitet der Gemeinderat der nächsten Versammlung die Reglementsvorlage zum Entscheid.

Einreichungsstelle: Gemeinderat Zweisimmen, Lenkstr. 5, 3770 Zweisimmen

Aktenauflage: Gemeindekanzlei Zweisimmen, Gemeindehaus, Lenkstrasse 5

Auflagefrist: 30 Tage, vom 22.11. bis 23.12.2024

Reglement zum Aufgabenübertrag an Dritte
Reglement zum Aufgabenübertrag an Dritte

Gemäss Überarbeitung

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