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Einbürgerungen

Das Schweizer Bürgerrecht kann durch Abstammung, Adoption oder Einbürgerung erworben werden.

Wer sich einbürgern lassen will, muss bestimmte formelle und materielle Voraussetzungen erfüllen. Es gibt zwei verschiedene Verfahrensarten:

  • Ordnetliche Einbürgerung
  • Erleichterte Einbürgerung

Von der erleichterten Einbürgerung profitieren Ehepartner/innen und eingetragene Partner/innen von Schweizerinnen und Schweizern, Kinder von Schweizerinnen und Schweizern sowie Personen der dritten Ausländergeneration. 

Alle übrigen Personen müssen das ordentliche Einbürgerungsverfahren durchlaufen. Am besten, Sie rufen an oder kommen vorbei, damit wir Sie beraten können.

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