Gemeinderat Zweisimmen; Beschlussfassung mit fakultativem Referendum
Der Gemeinderat Zweisimmen hat an der Sitzung vom 15.10.2024 folgenden Beschluss gefasst, welcher dem fakultativen Referendum unterliegt:
• Feuerwehrreglement der Einwohnergemeinde Zweisimmen, Totalrevision
Im Erlass wurden neu Regelungen zu einer freiwilligen Verlängerung des Dienstalters sowie zur Möglichkeit zu einer freiwilligen Dienstleistung in der Gemeinde in der ein AdF arbeitet aufgenommen.
Auszug aus der Gemeindeverfassung Zweisimmen:
Art. 32 Ziff. c) Mindestens 50 Stimmberechtigte können innert 30 Tagen seit Veröffentlichung des entsprechenden Beschlusses verlangen, dass ein Beschluss des Gemeinderates betreffend ein Reglement der Versammlung unterbreitet wird,
Art. 34 Kommt das Referendum gültig zustande, unterbreitet der Gemeinderat der nächsten Versammlung die Reglementsvorlage zum Entscheid.
Einreichungsstelle: Gemeinderat Zweisimmen, Lenkstr. 5, 3770 Zweisimmen
Aktenauflage: Gemeindekanzlei Zweisimmen, Gemeindehaus, Lenkstrasse 5
Auflagefrist: 30 Tage, vom 22.11. bis 23.12.2024
Gemäss Überarbeitung