Revision Gefahrenkarte Zweisimmen

Nach einer intensiven Überarbeitung wurde die aktualisierte Gefahrenkarte am 15. Januar 2025 von der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern anerkannt und ist somit rechtskräftig.

In der synoptischen Gefahrenkarte sind die Gefahrengebiete in Abhängigkeit von Wahrscheinlichkeit und Intensität des Prozesses in vier Stufen dargestellt: erheblich, mittel und gering sowie Restgefährdung und in den Karten mit einer roten, blauen, gelben und gelb-weissen Signatur dargestellt.

Die einzelnen Gefahrenstufen haben die folgende Bedeutung:

Rot = Erhebliche Gefährdung
- Personen sind sowohl innerhalb als auch ausserhalb von Gebäuden gefährdet.
- Gebäude können plötzlich zerstört werden oder
- die Ereignisse treten zwar in schwächerem Ausmass, dafür aber mit einer hohen Wahrscheinlichkeit auf.

Blau = Mittlere Gefährdung
- Personen sind innerhalb von Gebäuden kaum gefährdet, jedoch ausserhalb davon.
- Mit erheblichen Schäden an und in Gebäuden ist zu rechnen, jedoch sind plötzliche Gebäudezerstörungen in diesem Gebiet nicht zu erwarten, falls entsprechende Auflagen zur Bauweise beachtet werden.

Gelb = geringe Gefährdung
- Personen sind kaum gefährdet.
- An Gebäuden ist mit geringen Schäden zu rechnen.
- In Gebäuden können erhebliche Schäden auftreten.
- Es ist mit Behinderungen im Verkehr zu rechnen.

Gelb-weiss gestreift: Restgefährdung
Das gelb-weiss gestreifte Gebiet ist ein Hinweisbereich, der eine Restgefährdung aufzeigt. Das Gebiet ist bei sehr seltenen Ereignissen betroffen oder wenn Schutzbauten die ihnen zugedachte Funktion nicht erfüllen.

Weiss: Nach dem derzeitigen Kenntnisstand keine oder vernachlässigbare Gefährdung
In diesem Gebiet besteht nach dem derzeitigen Kenntnisstand keine Gefährdung durch die untersuchten natürlichen Prozesse.

Ausschnitt Gefahrenkarte
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Ausschnitt Gefahrenkarte

Ausschnitt aus der synoptischen Gefahrenkarte der Gemeinde Zweisimmen, Stand Dezember 2024

Die Möglichkeiten für Bauprojekte in betroffenen Gebieten sind stark von der Gefahrenstufe abhängig. In roten Zonen sind Neubauten und Erweiterungen, in denen sich Menschen oder Tiere aufhalten, nicht erlaubt. In blauen Zonen mit mittlerer Gefährdung sind Bauten nur unter bestimmten Sicherheitsauflagen zulässig. Weitere Informationen hierzu sind auf der Website des Kantons Bern abrufbar.

Die rechtskräftige Gefahrenkarte kann auf der Gemeinde Zweisimmen während den Schalteröffnungszeiten oder auf der Website des Amtes für Geoinformation des Kantons Bern ( Link) eingesehen werden.

Für die Eigentümer der betroffenen Grundstücke gelten die Bestimmungen von Artikel 6 des Baugesetzes des Kantons Bern. Hierzu hat der Kanton eine Arbeitshilfe heraus gegeben, welche auf zahlreiche Fragen Auskunft gibt,
siehe → Arbeitshilfe zu Art. 6 BauG

Weitere Auskünfte erteilt gerne die Bauverwaltung, Lenkstrasse 5, 3770 Zweisimmen

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