Öffentliche Planauflage
Überbauungsordnung zur ZPP «Forellensee» mit geringfügiger Änderung der ZPP «Forellensee» (Art. 13 GBR) im Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 BauV


Der Gemeinderat Zweisimmen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 09.06.1985 (in Verbindung mit Art. 122 Abs. 7 BauV) die Überbauungsordnung zur ZPP «Forellensee», bestehend aus dem Überbauungsplan und den Überbauungsvorschriften sowie die Änderung der ZPP «Forellensee» (Art. 13 GBR) im geringfügigen Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 BauV zur öffentlichen Auflage.


Die Akten liegen während 30 Tagen, d.h. vom 10.02.2025 bis und mit am 11.03.2025 bei der Bauverwaltung, Lenkstrasse 5, 3770 Zweisimmen, während den Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Folgende Unterlagen können eingesehen werden:

  • Überbauungsplan
  • Überbauungsvorschriften
  • Änderung ZPP «Forellensee» (Art. 13 GBR)
  • Erläuterungsbericht (Bericht nach Art. 47 RPV)

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Bauverwaltung, Lenkstrasse 5, 3770 Zweisimmen, zu Handen des Gemeinderates einzureichen.


Allfällige Einspracheverhandlungen finden am Donnerstag, 27.03.2025 und 03.04.2025, jeweils nachmittags statt.

Der Gemeinderat

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